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BF17

Begleitetes Fahren ab 17

Beim begleiteten Fahren machst du die komplette Ausbildung und die Prüfung schon mit 17. Bis zum 18. Geburtstag fährst du dann mit einer eingetragenen Begleitperson. Wer so anfängt, ist später deutlich seltener in Unfälle verwickelt.

  • ab 16½So früh kannst du mit der Ausbildung beginnen
  • ab 17Prüfung und erste eigene Fahrten
  • ab 30Mindestalter der Begleitperson
  • max. 1Punkt in Flensburg bei der Begleitperson
Worum es geht

Wie das begleitete Fahren funktioniert

Die Ausbildung ist identisch mit der normalen Klasse B – gleicher Theorieunterricht, gleiche Sonderfahrten, gleiche Prüfung. Der Unterschied liegt danach: Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson mit im Auto sitzt.

Die Begleitperson greift nicht ins Fahren ein und ist auch keine Aufsicht im rechtlichen Sinne. Sie ist da, um im Zweifel ruhig zu bleiben und einen zweiten Blick zu haben. Genau das macht den Sicherheitsgewinn aus.

  • Ausbildungsbeginn etwa ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag
  • Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Bis 18 nur mit eingetragener Begleitperson unterwegs
  • Mehrere Begleitpersonen sind möglich und sinnvoll
Übergabe eines Autoschlüssels
Begleitperson

Wer dich begleiten darf

Jede Begleitperson wird namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen. Ihr könnt auch mehrere eintragen lassen – Eltern, ältere Geschwister, Großeltern.

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B
  • Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister
  • Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss während der Begleitung
Was passiert am 18. Geburtstag?

Du tauschst die Prüfbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen den richtigen Kartenführerschein und fährst ab da allein. Die Probezeit läuft normal weiter.

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Häufige Fragen

Fragen zum begleiteten Fahren

Mit dem Theorieunterricht kannst du etwa sechs Monate vor deinem 17. Geburtstag beginnen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate vorher möglich, die praktische frühestens einen Monat vorher.

Nein. Ihr könnt mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, solange jede die Voraussetzungen erfüllt. Praktisch ist das, weil nicht immer dieselbe Person Zeit hat.

Das ist kein Kavaliersdelikt: Es drohen ein Bußgeld, ein Punkt und im Regelfall der Entzug der Fahrerlaubnis samt Nachschulung. Der Führerschein wird dann erst mit 18 neu erteilt.

Die Ausbildung selbst unterscheidet sich nicht. Sprich uns einfach an, dann gehen wir deine Situation gemeinsam durch und du weißt genau, woran du bist.

Ein Jahr Vorsprung

Melde dich rechtzeitig vor dem 17. Geburtstag, dann passt der Zeitplan ganz entspannt.