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Ratgeber

Ausländischen Führerschein umschreiben

Diese Frage stellen uns Neu-Berlinerinnen und Neu-Berliner fast täglich. Die Antwort hängt an drei Punkten – hier sind sie der Reihe nach.

Punkt eins: Woher stammt dein Führerschein?

Führerscheine aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten in Deutschland grundsätzlich weiter. Du musst nichts tun. Eine Umschreibung ist trotzdem möglich, etwa wenn dein Dokument abläuft oder du ein deutsches Kartenformat möchtest.

Bei Führerscheinen aus anderen Staaten wird es komplizierter – und zeitkritisch.

Punkt zwei: Die Sechs-Monats-Frist

Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland anmeldest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Drittstaat in der Regel noch sechs Monate weiterfahren. Danach brauchst du eine deutsche Fahrerlaubnis.

Das ist der Punkt, an dem es ernst wird

Wer nach Ablauf der Frist ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar – mit allen Folgen für Versicherungsschutz und Führungszeugnis. Kümmere dich lieber zu früh darum als zu spät.

Die Frist beginnt mit der Anmeldung des Wohnsitzes, nicht mit deiner Einreise. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie verlängert werden, etwa wenn von vornherein feststeht, dass dein Aufenthalt kürzer als ein Jahr ist.

Punkt drei: Prüfung oder nicht?

Für Führerscheine aus bestimmten Staaten genügt die reine Umschreibung – ohne Theorie- und ohne praktische Prüfung. Bei anderen Staaten ist eine theoretische Prüfung, eine praktische oder beide erforderlich. Welche Regelung gilt, ist in einer amtlichen Liste festgelegt und teilweise sogar nach Regionen innerhalb eines Staates unterschiedlich.

Wichtig zu wissen: Auch wenn eine Prüfung nötig ist, musst du keine vollständige Fahrschulausbildung durchlaufen. Du legst die Prüfung ab, die Pflichtstunden entfallen. Wie viel Vorbereitung sinnvoll ist, schauen wir uns gemeinsam an – manchmal reichen wenige Fahrstunden, um sich an deutsche Verkehrsregeln zu gewöhnen.

Welche Unterlagen du brauchst

Die genaue Liste hängt vom Einzelfall ab. In den allermeisten Fällen sind es:

  • Original des ausländischen Führerscheins
  • Beglaubigte Übersetzung, sofern verlangt
  • Gültiger Ausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs

Bei der Umschreibung wird das ausländische Dokument in der Regel eingezogen und an den Ausstellungsstaat zurückgegeben. Du bekommst dafür den deutschen Kartenführerschein.

Warum du damit nicht allein bleiben musst

Der schwierigste Teil ist nicht die Prüfung, sondern herauszufinden, was überhaupt für dich gilt. Genau dabei helfen wir – auf Deutsch, Englisch oder Türkisch, je nachdem, was dir leichter fällt.

Bring einfach deinen Führerschein vorbei. Wir sagen dir, in welche Kategorie er fällt, wie viel Zeit du noch hast und was als Nächstes zu tun ist.

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